Wie melde ich ein ausländisches Zahlungskonto (z. B. ein Paypal-Konto) bei der ZKS?

Gemäß den Anweisungen des FÖD Finanzen müssen Sie ein solches ausländisches Zahlungskonto nicht melden, es sei denn:  

  • es ist mit einer beruflichen Tätigkeit verbunden
  • Geldbeträge auf diesem Konto werden über einen längeren Zeitraum gehalten, als für die Durchführung von Transaktionen unbedingt erforderlich ist.

Wenn Sie der ZKS ein solches Zahlungskonto melden, füllen Sie bitte das Feld „Kontonummer“ mit der eindeutigen Kennung dieses Zahlungskontos  aus. Im Falle von Paypal ist dies beispielsweise die E-Mail-Adresse, die Sie Paypal zur Durchführung der Transaktion mitgeteilt haben. 

Mehr Informationen: FÖD Finanzen - Kontakt | FÖD Finanzen (belgium.be).