Wie melde ich den Tod des (Mit-)Inhabers eines Auslandskontos?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Das Konto besteht weiterhin, allerdings auf den Namen des oder der Erben: Einer von ihnen muss die Auflösung des Kontos auf den Namen des Verstorbenen der ZKS melden. Dieser Erbe tritt als Vertreter auf und versendet das Formular über Auflösung und getrennte Veranlagung. Er trägt seine eigenen Daten in Feld 2 (Bevollmächtigter) ein und unterschreibt das Formular. Diesem Formular sind eine Kopie des Personalausweises des Erben und eine Sterbeurkunde beizufügen.

Darüber hinaus müssen alle betroffenen Erben die Übertragung dieses Kontos der ZKS wie die Eröffnung eines neuen Kontos im Ausland melden;

  • Das Konto wird aufgelöst: einer der Erben muss die Auflösung des Kontos auf den Namen des Verstorbenen der ZKS melden. Dieser Erbe tritt als Vertreter auf und unterzeichnet das Formular über Auflösung und getrennte Veranlagung. Er trägt seine eigenen Daten in Feld 2 (Bevollmächtigter) ein und unterschreibt das Formular. Diesem Formular sind eine Kopie des Personalausweises des Erben und eine Sterbeurkunde beizufügen.

Die Meldung an die ZKS kann in beiden Fällen über die Webapplikation erfolgen.