Was wären die Aktien der Nationalbank wert, wenn diese aufgelöst würde?

Die Hypothese einer Auflösung der Nationalbank entbehrt jeglicher Grundlage.

Die Nationalbank ist ein "gutgehender Betrieb“ ("going concern“). Jeder Bewertungsversuch muss daher diesem Grundsatz des "gutgehenden Betriebs“ Rechnung tragen. Die Nationalbank ist mit öffentlichen Aufgaben von allgemeinem Interesse betraut, und es gibt keinen Grund, Bewertungsmethoden anzuwenden, die von einer Geschäftsaufgabe, einem Konkurs oder sonstigen ebenso hypothetischen Annahmen ausgehen. Dies kann nur Verwirrung stiften und zur Verbreitung von Fehlinformationen führen.

Gesetz den Fall, die Nationalbank würde eines Tages in Konkurs gehen, müsste auf jeden Fall der Gesetzgeber eingreifen um zu bestimmen, was mit den Vermögenswerten ihrer Aktiva (einschließlich der offiziellen Währungsreserven) und Passiva (umlaufende Banknoten, Mindestreserven der Banken usw.) zu geschehen hat; dies kann zurzeit niemand sagen. Daher verbietet sich jegliche in diese Richtung gehende Spekulation.