Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?

Sowohl die Elternteile als auch das gerade volljährig gewordene Kind müssen dies jeweils gesondert der ZKS melden:

  • Beide Elternteile müssen das Konto ihres Kindes in ihrer eigenen Liste Auslandskonten auflösen. Am einfachsten geht das über die Online-Applikation (Option „Auflösung und getrennte Veranlagung“). Eine andere Möglichkeit besteht darin, das entsprechende „Formular über Auflösung und getrennte Veranlagung“ schriftlich auszufüllen.
  • Das volljährige Kind muss getrennt von seinen Eltern der ZKS melden, dass es fortan Inhaber oder Mitinhaber eines Auslandskontos ist. Dies kann über die Webapplikation (Option: „Konto hinzufügen") oder schriftlich über das Formular „Meldung von Auslandskonten" erfolgen. 

Ein fiktives Beispiel für eine solche Meldung finden Sie unter diesem Link.