Warum werden die aktuellen Währungsreserven noch immer in der Bilanz ausgewiesen? 

Die Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten der Union gehören zu den grundlegenden Aufgaben des ESZB (vgl. Artikel 105, Ab-satz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). 

Zu Beginn der dritten Phase der Europäischen Währungsunion übertrugen die NZBen Währungsreserven in Höhe von 40 Milliarden Euro an die EZB (davon wur-den rd. 1,4 Milliarden Euro durch die Nationalbank transferiert). Das ESZB verwen-det diese Reserven vor allem zur Durchführung der Devisengeschäfte gemäß den Bestimmungen von Artikel 111 des Vertrags. Falls nötig, kann die EZB die NZBen im Rahmen und unter den Bedingungen der ESZB-Satzung zur Übertragung weite-rer Währungsreserven auffordern. Die Nationalbank hält jedoch eine „Sicherheitsre-serve“ an Fremdwährungsguthaben. 
Die Währungsreserven tragen darüber hinaus zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Eurosystems bei. Dabei kommt es auf die Höhe der Währungsreserven aller Zent-ralbanken des Eurosystems an. 

Auf nationaler Ebene dienen die Währungsreserven 

  • zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den von Belgien abgeschlossenen Ver-trägen der internationalen Währungskooperation, insbesondere im Rahmen des IWF;
  • zur Durchführung von Geschäften im Rahmen der internationalen Währungs-kooperation, z. B. unter der Ägide der BIZ; 
  • für eventuelle Transaktionen (z. B. Liquiditätsspritzen in US$) zur Stabilisierung des Finanzsystems (vgl. Artikel 12 des Organisationsgesetzes). 

Die Wechselkursreserven tragen im Übrigen zur Diversifizierung der Aktiva der Nati-onalbank bei.