Warum verbleibt die Nationalbank in der Europäischen Währungsunion?

Die Nationalbank hat seit der Einführung des Eurosystems nichts von ihrer Nützlichkeit verloren. Ihr Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats, in dem die geldpolitischen Beschlüsse getroffen werden, an denen er beteiligt ist. Die Nationalbank nimmt an der Vorbereitung und Durchführung dieser Beschlüsse teil.

Nach dem Maastricht-Vertrag haben sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die nationalen Zentralbanken (NZBen) das Recht, Banknoten auszu­ge­ben. Entgegen anders lautenden Behauptungen hat die Nationalbank also nie ihr Emissionsprivileg verloren, was durch ein Urteil des Schiedshofs vom 10. Dezem­ber 2003 bestätigt wurde. Folglich steht der Nationalbank ein Anteil an dem daraus resultierenden Emissionsgewinn zu.  Die Verteilung dieses Gewinns erfolgt nach dem Zeichnungsschlüssel des EZB-Kapitals, der sich nach der Bevölke­rungs­zahl und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) der einzelnen Staaten richtet. 

Im Eurosystem geben die nationalen Zentralbanken das Euro-Bargeld in Umlauf. Somit ist die Nationalbank an der Herstellung der Euro-Banknoten beteiligt und für deren Umlauf (Ausgabe, Qualitätskontrolle usw.) in Belgien zuständig.

Neben ihren Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Eurosystem übt die Nationalbank verschiedene Aufgaben von allgemeinem Interesse aus und leistet bestimmte Dienste für das Bankensystem. An diesen hat sich seit Beginn der Europäischen Währungsunion im Allgemeinen nichts geändert. Es handelt sich dabei z. B. um die Verwaltung der Bilanz- und Kreditzentralen, ihre Funktion als Staatskasse oder die Verwaltung bankübergreifender Zahlungssysteme.