Warum sind die Gold- und Devisenreserven der Nationalbank keine gewöhnlichen Aktiva?

Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet nehmen die Reserven eine besondere Position ein, wie unter anderen Professor Paul De Grauwe erläuterte: "Privataktionäre können keine Ansprüche auf die Goldreserven und andere Reserven der Nationalbank erheben. Die Reserven basieren auf der Geldpolitik und stellen eine Anlage der gesamten Gemeinschaft dar."

Auch aus ethischer Sicht erscheint es selbstverständlich, dass diese Reserven, die dank der Wettbewerbskraft unserer Wirtschaft und den Anstrengungen aller Belgier aufgebaut wurden, nicht von einer kleinen Minderheit vereinnahmt werden können. 

Von juristischer Seite aus gesehen hat die Nationalbank ein Eigentumsrecht an diesen Reserven im Sinne des bürgerlichen Rechts, kann aber nicht frei darüber verfügen, da das Guthaben für ihre Aufträge von allgemeinem Interesse bestimmt sind. Dieses Eigentum entspricht einem fiduziarischen Eigentum. So stellt sich dann auch die Frage, wer letztendlich Eigentümer dieser Aktiva ist, nicht, solange die Nationalbank ihre Aktivitäten fortführt ("going concern“). Falls die Nationalbank irgendwann aufgelöst werden wird – wovon noch lange keine Rede ist – , wird der Gesetzgeber zu entscheiden haben, was mit den Aktiva geschehen soll. Wahrscheinlich werden sie dann zusammen mit den übereinstimmenden Passiva (hauptsächlich die Banknoten) an die Institution übertragen werden müssen, die die Nationalbank als Emissionsbank ersetzen wird.