Warum haben die Privataktionäre der Nationalbank nicht dieselben Rechte wie die der anderen Aktiengesellschaften?

Die Nationalbank ist eine staatliche Institution, die hauptsächlich Ziele von allgemeinem Interesse verfolgt. Ihre Tätigkeit ist durch eine besondere Gesetzgebung festgelegt. Sie hat einen speziellen Rechtsstatus sowie besondere Organe und Dienstbestimmungen.

Die Hauptversammlung, die nicht als ein Organ der Nationalbank gilt, hat nicht das Recht, die Höhe des zu verteilenden Gewinns festzulegen. Sie darf auch nicht den Jahresabschluss genehmigen oder diejenigen, die die Nationalbank verwalten und beaufsichtigen, aus ihrem Amt entlassen. Diese Rechte, die bei den anderen Gesellschaften von der Aktionärshauptversammlung ausgeübt werden, hat der Regentenrat, der aus Vertretern der sozialen und wirtschaftlichen Kreise Belgiens besteht.

Das Gesetz schränkt also die Rechte der Aktionärshauptversammlung ein und stellt Sonderregeln hinsichtlich der Struktur und des Entscheidungsprozesses auf.