Verteilung der Gewinne des Geschäftsjahrs 2010

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2011 besprochen.

Bei der Verteilung der Gewinne des Geschäftsjahrs 2010 richtete sich der Regentenrat nach der am 22. Juli 2009 definierten Reserve- und Dividenden¬politik.

In Übereinstimmung mit dieser Politik, nach der 25 % des zu verteilenden Gewinns den Reserven zugewiesen werden und die besagt, dass „angesichts der praktisch absoluten Unverfügbarkeit des Reservefonds und seines Betrags im Verhältnis zum Kapital die in die Reserven einzustellenden Gewinne künftig der freien Reserve zuzuweisen sind“, wurde ein Betrag von 208 Millionen Euro der freien Reserve zugewiesen.

Bei der Bewertung der Deckung der von der Nationalbank eingegangenen Risiken trägt der Regentenrat der Tatsache Rechnung, dass das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahrs der erste Puffer zur Absorption der Verluste ist. Bei seiner Analyse berücksichtigt der Regentenrat nicht die möglichen Wertsteigerungen von Immobilien oder Aktien der BIZ. Ebenso wenig berücksichtigt er die Gewinnzuwächse der Goldbestände, da ein solcher Mehrwert gemäß Artikel 30 des Organisationsgesetzes auf einem nicht verfügbaren Sonderkonto zu verbuchen sind. Die Nationalbank kann sie also nicht verwenden, um einen Verlust auszugleichen.

In Übereinstimmung mit der Reserve- und Dividendenpolitik wurde für das Geschäftsjahr 2010 eine Dividende in Höhe von 66,45 Millionen Euro (166,12 Euro je Aktie) ausgeschüttet. Es handelt sich um die Summe aus der sogenannten ersten Dividende, die 6 % des Kapitals beträgt, und der zweiten Dividende, die auf 50 % des Reinerlöses des satzungsmäßigen Portfolios festgelegt wurde. Die übrigen 50 % des Reinertrags dieses Portfolios werden - zusammen mit einem Teil der übrigen Erlöse der Nationalbank - der freien Reserve zugewiesen, wodurch insgesamt 25 % der zu verteilenden Gewinne den Reserven zugeführt werden.

Durch die Einstellung von 50 % des Nettoertrags des satzungsmäßigen Portfolios in die Reserven wird sichergestellt, dass der Anstieg der Reserven, welche die Renditebasis der Dividende bilden und von denen per Saldo nichts an den souveränen Staat abgeführt werden darf, nicht nur durch monetäre Erlöse finanziert wird, sondern dass die Aktionäre ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten. Entsprechend der Reserve- und Dividendenpolitik hält die Nationalbank es zwar nicht mehr für notwendig, die Reserven aufzustocken, aber die zweite Dividende wird soweit erhöht, bis sie dem gesamten Nettoertrag des satzungsmäßigen Portfolios entspricht.