Verschiebung des Termins der Hauptversammlung durch das Gesetz vom 3. April 2009 zur Änderung des Organisationsgesetzes der Nationalbank

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2009 besprochen.

Das Gesetz vom 3. April 2009 zur Änderung des Organisationsgesetzes der Nationalbank befugt den Regentenrat, den Termin der Hauptversammlung von März auf Mai zu verschieben.

Diese Änderung soll verhindern, dass das Finanzergebnis der EZB vom Jahresabschluss der Nationalbank abgezogen werden kann, bevor die EZB selbst ihre Jahresbilanz veröffentlicht hat. Der EZB-Rat kann den Jahresabschluss jedoch erst Ende März genehmigen, während die Nationalbank ihre Bilanz spätestens fünfzehn Tage vor der Hauptversammlung veröffentlichen muss.

Diese Terminverschiebung ist für die Aktionäre neutral.