Verkauf von Immobilien

In der Hauptversammlung 2013 besprochene Frage

Als Reaktion auf das Vorhaben der Bank, ihre Sportanlage in Sint-Agatha-Berchem zu verkaufen, hat die Gemeindeverwaltung von Sint-Agatha-Berchem die Bank über ihre Absicht informiert, die gesamte Anlage zu erwerben und ihren Bürgern zur Verfügung zu stellen, wenn nötig anhand eines Enteignungsverfahrens. Die Gemeinde hat der Bank ein Angebot unterbreitet, das im Rahmen der beiden Schätzungen liegt, die die Bank unabhängig voneinander hat durchführen lassen.

Angesichts des von der Gemeinde gebotenen Preises und der finanziellen und rechtlichen Risiken und Unsicherheiten, die mit einem möglichen Enteignungsverfahren einhergehen, erachtet es die Bank in diesem besondere Fall für ratsam, von dem üblichen Verfahren eines öffentlichen Verkaufs abzusehen und mit der Gemeindeverwaltung in Verhandlung zu treten. Die Bank ist zuversichtlich, dass sich daraus ein korrekter Kaufpreis ergeben wird.

Gemäß der Rücklagenbildungs- und Dividendenpolitik der Bank werden die Nettoerträge aus dem Verkauf der Immobilien mit Erträgen aus dem satzungsmäßigen Portfolio gleichgestellt. Das bedeutet, dass diese Nettoerträge zu 50% als Dividende ausgeschüttet werden und die übrigen 50% den Rücklagen zugeführt werden.

Unter Nettoerträgen ist der Verkaufsertrag nach Abzug aller Kosten und nach Verrechnung des Nettobuchwerts, der Gesellschaftssteuer und eventueller Ersatzinvestitionen zu verstehen.