Muss ich ein ausländisches Krypto-Konto melden?

Die Existenz eines Krypto-Kontos im Ausland müssen Sie der ZKS nur melden (und in Ihrer Steuererklärung angeben), wenn dieses Krypto-Konto bei einer ausländischen Bank oder einem ausländischen Börsen-, Kredit- oder Sparinstitut (im Sinne von Art. 318 des Einkommensteuergesetzbuches 1992) geführt wird. 

Mehr Informationen: FÖD Finanzen - Kontakt | FÖD Finanzen (belgium.be).