Liquiditätsspritzen als geldpolitische Maßnahmen und Bereitstellung von Liquidität in Notfällen

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2008 besprochen.

Seit August 2007 hat die Europäische Zentralbank im Rahmen geldpolitischer Maßnahmen für die Eurozone mehrfach Liquidität in die Finanzmärkte gepumpt. Diese Liquiditätsspritzen erfolgten in Form von Krediten für Banken, die durch verpfändete Wertpapiere oder Bankkredite nach strengsten Qualitätskriterien besichert wurden. Dadurch dass die Geldpolitik der Eurozone auf dezentralisierter Basis durchgeführt wurde, werden derartige Kredite der Bilanzsumme der Zentralbank des Landes zugeordnet, in dem die kreditnehmende Bank ihren Sitz hat. Die mit den Krediten verbundenen Risiken und Verluste hingegen werden vom gesamten Eurosystem getragen, und zwar im Verhältnis des Anteils der einzelnen Zentralbanken am Kapital der EZB.

Das Verlustrisiko ist äußerst gering und tritt nur dann ein, wenn die kreditnehmende Bank zahlungsunfähig wird und sich der Verlust gleichzeitig auch auf die Garantie erstreckt.

Darüber hinaus könnten es die Zentralbanken im Rahmen ihres Auftrags zur Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems für notwendig erachten, einer in ihrem Land ansässigen Bank im Notfall Liquidität bereitzustellen. Sie tun dies jedoch nur dann, wenn die Zahlungsfähigkeit der Bank sichergestellt ist und diese über ausreichende Garantien verfügt. Falls die Bank nicht mehr zahlungsfähig ist, obliegt eine mögliche Unterstützung nicht mehr den Zentralbanken, sondern den Regierungen.