Jährliche Ausgleichszahlung an den Staat wegen Umwandlung einer konsolidierten Forderung

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2010 besprochen.

Eine Bereinigung der Bilanz der Nationalbank im Jahr 1948 ergab eine konsolidierte Forderung gegen den Staat in Höhe von 35 Milliarden Franken. Diese konsolidierte Forderung wurde im Lauf der Jahre leicht auf 34 Milliarden Franken verringert. Auf diese zinslose konsolidierte Forderung erhielt die Nationalbank einen Pauschsatz von 0,1 %.

In Anwendung des Gesetzes vom 2. Januar 1991 über den Markt für Staatspapiere und geldpolitische Instrumente wurde die konsolidierte Forderung der Nationalbank in frei handelbare Staatspapiere mit marktüblicher Verzinsung umgewandelt.

Gemäß der sogenannten 3%-Regel entsprachen die vom Staat zu tragenden Mehrkosten aus dieser Umwandlung der Differenz zwischen den 3 %, die er der Nationalbank überließ, und dem bisher vom Staat zu zahlenden Pauschsatz von 0,1 %, also 2,9 % von 34 Milliarden Franken; das ergibt 986 Millionen Franken bzw. 24.4 Millionen Euro. Daher verfügt das Gesetz vom 2. Januar 1991, dass die Nationalbank diesen Betrag seither jährlich an den Staat zu zahlen hat.

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der 3%-Regel scheint es logisch, diese jährliche Ausgleichszahlung durch eine gesetzliche Bestimmung abzuschaffen.