Jährliche Ausgleichszahlung an den Staat wegen Umwandlung einer konsolidierten Forderung

In der Hauptversammlung 2013 besprochene Frage

Gemäß Gesetz bezahlt die Bank jährlich vor der Gewinnverteilung einen Betrag von 24,4 Millionen Euro an den Staat. Diese Zahlungspflicht wurde 1991 eingeführt, um den Staat - unter den damals geltenden Gewinnverteilungsregeln zwischen der Bank und dem Staat - für die Mehrkosten, die ihm aus einer zinslosen Schuld aus dem Jahre 1948 entstanden waren, zu entschädigen.

2009 wurden die Gewinnverteilungsregeln zwischen der Bank und dem Staat geändert und im Lichte der seitdem geltenden neuen Gewinnverteilungsregeln findet die Bank die Fortsetzung der jährlichen Ausgleichszahlung von 24,4 Millionen nicht mehr logisch. Die Bank hat daher den Finanzminister gebeten, eine Gesetzesinitiative zur Aufhebung dieser Zahlungspflicht zu ergreifen.

Selbstredend kann die Bank ihre Zahlungspflicht nicht missachten, solange das Gesetz nicht geändert wurde