Immobilienvermögen

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2007 besprochen.

Die Bank ist Eigentümerin ihres Geschäftssitzes in Brüssel, ihrer Niederlassungen in Antwerpen, Brügge, Kortrijk, Gent, Hasselt, Lüttich, Mons und Namur sowie eines Sport- und Ausbildungszentrums in Berchem-Sainte-Agathe.

Wenn ein Gebäude, dessen Eigentümerin die Bank ist, nicht mehr von ihr genutzt wird, verkauft sie es.

So wurde die Zweigstelle Arlon im Geschäftsjahr 2006 verkauft (für 1,27 Millionen Euro) und wird die Zweigstelle Brügge im Verlauf des Jahres 2007 zum Verkauf angeboten.

Die aus Immobilienkäufen erzielten Gewinne unterliegen nicht der 3 %-Regel (Artikel 29 des Organisationsgesetzes/Artikel 53 der Statuten), weil es sich nicht um den Ertrag aus verzinslichen Vermögenswerten handelt.

Der Erlös aus diesen Immobilienverkäufen wird unter der Position VI der Gewinn- und Verlustrechnung („sonstige Erlöse“) gebucht und trägt somit zum Gewinn des Geschäftsjahrs bei, der gemäß den in Artikel 32 des Organisationsgesetzes und Artikel 49 der Statuten genannten Vorschriften verteilt wird, die dem souveränen Staat einen Vorzugsanteil von einem Fünftel am Gewinn gewähren (nach Abzug der ersten Dividende in Höhe von 6 % des Kapitals, einer ersten Einstellung in die Rücklage und des Gewinnanteils, der an das Personal bzw. zu seinen Gunsten an Institutionen geht).

Die Bank führt keine Schätzung durch, um den Verkaufswert ihrer Gebäude zu ermitteln. Angesichts der besonderen Art dieser Gebäude, ist es im Übrigen sehr schwierig, dabei ein zuverlässiges Ergebnis zu erzielen. Wie dem auch sein, weder der Versicherungswert noch die Grundfläche dieser Gebäude könnte zur Schätzung ihres Verkaufswerts herangezogen werden. Die Bank ist daher der Meinung, dass es nicht zweckdienlich ist, diese Informationen zu veröffentlichen.