Hat die Nationalbank mit der endgültigen Abschaffung des belgischen Franken ihr Emissionsrecht von Banknoten verloren?

Auf europäischer Ebene ist das Banknoten-Emissionsrecht innerhalb des Eurosystems auf das gesamte Euro-Währungsgebiet aufgeteilt. Gemäß dem Maastricht-Vertrag und den Statuten des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) können alle teilnehmenden Zentralbanken Banknoten ausgeben.

Der EZB-Rat beschloss am 6. Dezember 2001, dass dieses Emissionsrecht wie folgt von allen Zentralbanken des Systems auszuüben ist:

"(...) Der EZB-Rat hat beschlossen, dass die EZB und die zwölf nationalen Zentralbanken (NZBen), die gemeinsam das Eurosystem bilden, auf Euro lautende Banknoten ausgeben.

Ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der umlaufenden Euro-Banknoten wird ab Anfang 2002 der EZB zugeteilt, während 92 % der Euro-Banknoten von den zwölf NZBen ausgegeben werden. In der Bilanz jeder NZB ist der Anteil der ausgegebenen Euro-Banknoten auszuweisen, der ihrem Anteil an der Zeichnung des EZB-Kapitals entspricht. (...)

Gemäß dem Prinzip der dezentralen Durchführung der Geschäfte des Euro­systems bringen die zwölf NZBen die Euro-Banknoten in Umlauf und nehmen sie wieder aus dem Umlauf und übernehmen die physikalische Bearbeitung aller, auch der von der EZB ausgegebenen Euro-Banknoten."

Mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2003, das infolge einer Klage einer Gruppe von Kleinaktionären der Nationalbank gegen das Gesetz vom 2. August 2002 über die Beaufsichtigung der Finanzwirtschaft und der Finanzdienste erging, stellte das Schiedsgericht zu Recht fest, dass die Nationalbank ihr Emissionsrecht immer behalten hat, da dieses gegenwärtig innerhalb des ESZB besteht (siehe B.8.7.1.). 

In seinem Urteil vom 27. Oktober 2005 hat das Handelsgericht ebenfalls bestätigt, dass die Nationalbank immer noch das Emissionsrecht besitzt und daher keine Notwendigkeit besteht, ihren Reservefonds aufzulösen, wie es einige Minderheitsaktionäre forderten. Am 30. September 2010 hat das Appellationsgericht Brüssel dieses Urteil des Handelsgerichts bestätigt.