Griechische Staatsanleihen in den eigenen Portfolios der Bank

Bemerkung zu dem Jahresabschluss 2011

Am 28. März 2012 gab die Belgische Nationalbank (‚die Bank‘) ihren Jahresabschluss und ihren Geschäftsführungsbericht (niederländisch - französisch) bekannt. Darin wurde mitgeteilt, dass die Forderungen der Bank gegenüber Griechenland, die sie in ihren Portfolios in eigener Verwaltung hält, Ende 2011 auf EUR 485,1 Millionen Buchwert (EUR 519,5 Millionen Nennwert) zurückgegangen sind. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die Zurückzahlung von Wertpapieren zurückzuführen, die ihren Verfalltag erreicht haben, sowie auf die Bewertung zum Marktwert des begrenzten Portfolios (Buchwert EUR 13,5 Millionen), welches die Bank „marked to market“ hält. Die griechischen Wertpapiere in dem satzungsmäßigen Portfolio sind in dem Gesamtbetrag inbegriffen; infolge von Zurückzahlungen am Verfalltag ist der Betrag in dem satzungsmäßigen Portfolio auf einen Buchwert von EUR 78 Millionen zurückgegangen.

In den Absätzen 2.1.1.2 und 2.1.3 des Geschäftsführungsberichts wird in Bezug auf die griechische Staatschuld auf die so genannte Private Sector Involvement (PSI) Initiative verwiesen. Die PSI umfasst eine Neuordnung der griechischen Staatsschuld, um ihre langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen. Sie ist als freiwillige Umstrukturierung der Schuldverschreibungen im Besitz des Privatsektors aufgebaut und gilt nicht für Anleihen, die die Zentralbanken in ihren Portfolios halten. Darüber hinaus hat die Bank, genau wie die anderen Zentralbanken des Eurosystems alle griechischen Staatsanleihen, die sie in ihren verschiedenen Portfolios hielt, gegen neue Effekte umgetauscht, die von der Hellenischen Republik ausgegeben wurden. Die neu erworbenen Effekte haben dieselben Eigenschaften wie die alten, was ihren Nennwert, ihre Zinssätze, das Datum der Dividendenausschüttung und der Zurückbezahlung betrifft, sind aber nicht in die Liste mit Effekten aufgenommen, die für eine Neuordnung im Rahmen der PSI in Frage kommen. Der Umtausch bezog sich auf alle griechischen Staatsanleihen in allen Portfolios der Bank, sowohl die währungspolitischen Portfolios wie auch die Portfolios in eigener Verwaltung (darunter das satzungsmäßige Portfolio).

Im Februar 2012 haben die Regierungen der Mitgliedstaaten, deren Zentralbanken griechische Staatsanleihen halten, sich dazu verpflichtet, Griechenland einen Betrag in gleicher Höhe auszuzahlen, wie die zukünftigen Erträge, die ihre Nationalbanken auf ihre griechischen Effekte bis 2020 realisieren werden. Da das Grundlagengesetz der Bank keine rechtliche Grundlage bietet, um Erträge von (bestimmten Bestandteilen der) Portfolios der Bank direkt, d. h. außerhalb der satzungsmäßigen Gewinnverteilungsregeln dem Staat zukommen zu lassen, hat das Engagement der Mitgliedstaaten weder Einfluss auf den Abschluss der Bank noch auf den Restbetrag, der bei der Gewinnverteilung der Bank der Staatskasse zukommt.