Gold für Sammler- oder Gedenkmünzen

Aufgrund von Artikel 37 des Organisationsgesetzes der Belgischen Nationalbank darf der belgische Staat 2,75 % des Goldvorrates vom 1. Januar 1987 für die Ausgabe von Sammler- oder Gedenkmünzen verwenden. Wenn der Staat Sammler- oder Gedenkmünzen ausgeben möchte, verkauft die Nationalbank das hierfür benötigte Gold zum Marktpreis an die Königliche Belgische Münzprägeanstalt. Der durch den Verkauf erzielte Mehrwert wird, noch immer gemäß Artikel 37 des Organisationsgesetzes, dem Staat zugewiesen.

Am 1. Januar 1987 betrug der Goldvorrat 1.329.032 Kilogramm und 2,75 % davon ergeben 36.548 Kilogramm. Zum Ende des Geschäftsjahres 2015 wurden bereits 27.571 Kilogramm Gold an den Staat für die Prägung von Sammler- oder Gedenkmünzen verkauft. Am 31. Dezember 2015 bleiben also noch 8.977 Kilogramm übrig, die von der Nationalbank für den Verkauf an den Staat verfügbar gehalten werden.

Im Jahresbericht zum Geschäftsjahr 2015 wird dies sowohl theoretisch als auch praktisch erläutert:

Zunächst beginnt die Erläuterung zum Jahresbericht mit einigen Paragraphen, in denen die besonderen Vorschriften, die für die Nationalbank gelten, dargelegt werden. Insbesondere wird unter Punkt 6.2 Folgendes erwähnt: "Infolge von Artikel 37 des Organisationsgesetzes erhält der Staat die Mehrwerte, die beim Verkauf von Gold an die Königliche Belgische Münzprägeanstalt erzielt wurden. Die Übertragungen von Gold an diese Einrichtung, im Hinblick auf die staatliche Ausgabe von Sammler- oder Gedenkmünzen, dürfen nicht mehr als 2,75 % des Gewichtes in Gold betragen, das am 1. Januar 1987 zu den Aktiva der Nationalbank zählte.“

Daraufhin wird in den Erläuterungen 1 und 25 zum Jahresbericht konkret erklärt, wie dieses Prinzip im Geschäftsjahr 2015 angewandt wurde. In Erläuterung 1 ist angegeben, dass während des Geschäftsjahres 2015 24,9 Kilogramm Gold zum Marktpreis an die Königliche Belgische Münzprägeanstalt verkauft wurden und dass am 31. Dezember 2015 noch 9 Tonnen Gold für den Verkauf an den Staat für die Ausgabe von Sammler- oder Gedenkmünzen verfügbar sind. In Erläuterung 25 wird dargelegt, dass der Goldverkauf an die Königliche Belgische Münzprägeanstalt im Jahr 2015 einen Mehrwert von 0,8 Millionen Euro einbrachte, der direkt dem Staat zugewiesen wurde.