Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umtausch beschädigter Euro-Banknoten?

Ja, die EZB hat Bestimmungen für den Umtausch beschädigter oder unbrauchbarer Geldscheine festgelegt (z.B. teilweise verbrannt, zerschnitten, verfärbt oder zerfallen), die einheitlich von allen einzelstaatlichen Zentralbanken des Eurosystems angewendet werden. Diese Bestimmungen sind in einer öffentlichen EZB-Entscheidung enthalten, in der die Kriterien festgelegt werden, die eingehalten werden müssen, wenn ein beschädigter Geldschein zum Umtausch vorgelegt wird.

Die Entscheidung enthält auch die Bestimmungen für den Umtausch von Euro-Banknoten, die durch Diebstahlssicherungssysteme oder so genannte intelligente Banknoten-Neutralisierungssysteme (IBNS) beschädigt wurden. Im Wesentlichen können durch IBNS beschädigte Banknoten nur auf Antrag des ursprünglichen Eigentümers oder seines Beauftragten umgetauscht werden, der Opfer des Verbrechens wurde.