Gibt es Einschränkungen bei der Zahlkraft von Banknoten und Münzen?

Die gesetzliche Zahlkraft von Banknoten unterliegt im Prinzip keinerlei Einschränkungen. Da in der Praxis gelegentlich Stückelungen von 200 und 500 Euro zurückgewiesen werden, wurden einige Praxisregeln veröffentlicht; Memorandum (Niederländisch - Französisch)

Für Münzen gilt, dass ein Händler nicht verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen im Rahmen einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Eine Zahlung mit 50 Münzen oder weniger kann im Prinzip nicht zurückgewiesen werden.

Der Preis für den Verkauf von beweglichen Gütern oder Dienstleistungen durch einen Händler oder Dienstleister im Wert von 3 000 EUR oder mehr darf nur bis 3 000 EUR bar bezahlt werden. Diese Regel gilt sowohl für einzige Transaktionen als auch für mehrere offenbar verbundene Transaktionen. Im Fall eines Verkaufs von Immobilien darf die Zahlung nicht in bar erfolgen.