Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern und Aktionären

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2006 besprochen.

Die Gewinnbeteiligung der Aktionäre setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: einer ersten Dividende in Höhe von 6 % des Kapitals und einer zweiten Dividende, die vom Regentenrat festgelegt wird. Die zweite Dividende ist Gegenstand einer besonderen Dividendenpolitik. Wie bekannt ist, verfolgt die Bank eine Politik der stabilen Dividenden, die darauf abzielt, jährlich eine Dividende zu erzielen, die durch ein leicht über der Inflationsrate liegendes Wachstum gekennzeichnet ist. Auf diese Weise schützt die Bank ihre Aktionäre gegen die Volatilität ihres Ergebnisses, das stark von äußeren Faktoren wie beispielsweise der Nachfrage nach Banknoten und der Entwicklung der Wechselkurse abhängig ist.

Die Höhe der den Mitarbeitern oder Institutionen zugewiesenen Gewinnausschüttung beruht nicht auf einer spezifischen Politik, sondern auf einem gesetzlich festgelegten Zuteilungsschlüssel, von dem nicht abgewichen werden darf (Art. 32, 2 b) des Organisationsgesetzes). Der Gewinnanteil der Mitarbeiter beläuft sich auf 8 % des jährlichen Gewinnüberschusses nach Zuteilung der ersten Dividende.

In Geschäftsjahren, in denen hohe Gewinne erzielt werden, kann die Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter (die Gegenstand eines gesetzlich festgelegten Zuteilungsschlüssels ist) höher als die Gesamtdividende ausfallen (die Gegenstand einer Dividendenpolitik ist). In Jahren mit geringeren Ergebnissen kehrt sich dieser Effekt um.

Dieses Prinzip beeinträchtigt jedoch in keiner Weise die Rechtfertigung der verfolgten Dividendenpolitik, die ja genau darauf abzielt, die Dividende vom volatilen Ergebnis abzutrennen.

Gleichermaßen kann aus dem Vorausgehenden auch nicht abgeleitet werden, dass die individuelle Gewinnbeteiligung eines Mitarbeiters volatil ist und in Jahren mit hohen Gewinnen ansteigt. In einem Tarifvertrag wurde sogar festgelegt, dass jeder Mitarbeiter pro Jahr eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 % seines Gehalts aus dem vergangenen Kalenderjahr erhält. Der erhaltene Betrag ist somit allein von der Höhe des Gehalts abhängig und nicht von den Gewinnen der Bank. In diesem Sinne lässt sich die tatsächlich ausgezahlte Gewinnbeteiligung mit dem in anderen Unternehmen gezahlten 13. Monatsgehalt vergleichen.

Die Gewinnbeteiligung wird durch den Anteil der Mitarbeiter an den Gewinnen finanziert. Die Jahre, in denen dieser unzureichend ist, wird der verbleibende Betrag als Lohnkosten verbucht.

Angesichts der hohen Beteiligung der Mitarbeiter an den Gewinnen aus 2005 hat die Bank die Gelegenheit genutzt, um ihre buchhalterische Erfassung noch weiter mit den allgemeinen Buchhaltungsregeln in Übereinstimmung zu bringen: Ab dem Jahresabschluss 2006 wird der an die Mitarbeiter oder Institutionen gezahlte Gewinnanteil vollständig dem laufenden Geschäftsjahr zugewiesen, in dem der Gewinn erzielt wurde. Für das Übergangsjahr 2005 wird ein Betrag von 14,2 Millionen € dem Geschäftsjahr 2005 und der Restbetrag dem Geschäftsjahr 2006 zugewiesen.