Gewinnbeteiligung des Personals

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2007 besprochen.

Der Anteil der Gewinne, der dem Personal bzw. oder zu seinen Gunsten Institutionen zufließt, ist das Ergebnis eines vom Gesetz festgelegten Verteilungsschlüssels, von dem nicht abgewichen werden darf (Artikel 32, 2°, b) des Organisationsgesetzes). Die Gewinnbeteiligung des Personals beträgt 8 % des jährlichen Gewinnüberschusses nach Ausschüttung der ersten Dividende von 6 % des Kapitals.

Daraus lässt sich nicht schließen, dass die individuelle Gewinnbeteiligung eines Mitglieds des Personals sehr volatil ist und in den Jahren steigt, in denen die Gewinne hoch sind. Es wurde nämlich im Arbeitstarifvertrag festgelegt, dass jedes Mitglied des Personals jährlich eine Gewinnbeteilung in Höhe von 10 % seines Vorjahrsgehalts erhält. Die Höhe des Betrags, der dem Einzelnen zukommt, hängt also ausschließlich vom Gehaltsniveau und nicht von den Bankgewinnen ab. In diesem Sinne ist die jedem Mitglied des Personals gezahlte Gewinnbeteiligung mit dem von anderen Unternehmen gewährten dreizehnten Monatsgehalt vergleichbar.

Diese Gewinnbeteiligung wird durch den Anteil des Personals an den Gewinnen finanziert. In Jahren, in denen dieser Anteil nicht ausreichend ist, wird die Differenz als Lohnkosten verbucht.

Seit dem Jahresabschluss 2006 wird der dem Personal bzw. Institutionen zu dessen Gunsten zukommende Gewinnanteil dem Geschäftsjahr zugerechnet, in dem er erwirtschaftet wird.

Die Gewinnbeteiligung des Geschäftsjahrs 2005 betrug 28,7 Mio €, von denen 14,2 Mio dem Geschäftsjahr 2005 noch nach dem alten System zugerechnet wurden. Der Restbetrag von 14,5 Mio wurde im Geschäftsjahr 2006 verbucht. Der auf das Geschäftsjahr 2006 übertragene Betrag von 14,5 Mio wurde von den Lohnkosten abgezogen und gleicht dort das gezahlte dreizehnte Monatsgehalt aus. Fiskalpolitisch gesehen handelt es sich jedoch um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, sodass der Bank daraus kein steuerlicher Nachteil entsteht.

Bei der Gewinnverteilung des Geschäftsjahrs 2006 wird der dem Personal bzw. Institutionen zu dessen Gunsten zukommende Gewinnanteil (19,5 Mio €) dem Geschäftsjahr 2007 zugerechnet.