Folgen der Aufstockung der IWF-Finanzmittel für die Nationalbank

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2009 besprochen.

Wie die große Mehrheit der Zentralbanken setzt die Nationalbank gemäß Artikel 9 ihres Organisa-tionsgesetzes im Auftrag des Staates die Vereinbarungen der internationalen Währungskooperation um. Dabei geht es vor allem um die Vereinbarungen von Bretton Woods zur Gründung des IWF. Die Nationalbank verfügt zu diesem Zweck über die Bürgschaft des Staates für Verluste jeglicher Art, die ihr im Rahmen dieser Tätigkeiten entstehen.

Dies schlägt sich nieder:

  • in der Bilanz in der Buchung im Unterposten 2.1 der Aktivseite „Forderungen gegenüber dem IWF“ und im Posten 8 der Passivseite „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“; in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Buchung der Zinsen und der Währungsgewinne oder  verluste bei Operationen in Sonderziehungsrechten.
  • Bei der derzeit (März 2009) geführten Diskussion über die Aufstockung der IWF-Finanzmittel ist von einem belgischen Beitrag von 4 bis 5 Milliarden die Rede. Es ist anzumerken, dass sich der derzeitige Anteil Belgiens am IWF auf 4.6 Mrd SZR (5,1 Mrd € zum Wechselkurs von Ende 2008) beläuft.

Diese Aufstockung der IWF-Ressourcen wird nur dann Auswirkungen auf die Bilanz und die Ergebnisrechnung der Nationalbank haben, wenn der Fonds tatsächlich Gelder bei der Nationalbank ausleiht. Bei diesen Krediten wird es sich um die gleichen Geschäfte handeln wie die, welche die Nationalbank derzeit bereits mit dem IWF tätigt. Sie werden möglicherweise andere verzinsliche Aktiva ersetzen, wobei dann Opportunitätskosten in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ertrag dieser Vermögenswerte und dem Ertrag der SZR anfallen.