Muss ich auch meine im Ausland abgeschlossene individuelle Lebensversicherung der ZKS melden?

Einzellebensversicherungen, die bei einem im Ausland niedergelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden, müssen der ZKS nicht gemeldet werden.

Allerdings müssen Sie deren Existenz (Vertragsnummer, Namen und Vornamen des Versicherungsnehmers und Land, in dem das Versicherungsunternehmen niedergelassen ist) in Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben.