Dividendenpolitik

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2007 besprochen.

Artikel 20, Punkt 4 des Organisationsgesetzes schreibt vor, dass es Aufgabe des Regentenrats ist, die Gewinnverteilung abschließend zu regeln. Wenn der Regentenrat den Betrag der zweiten Dividende festlegt, lässt er sich von einer Politik leiten, deren Ziel es ist, eine kaufkraftstabile Gesamtdividende auszuschütten.

Durch diese Dividendenpolitik versucht die Bank, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem allgemeinen Interesse  und einer korrekten Verzinsung ihres Kapitals, unabhängig von Schwankungen des Ertrags ihrer Aktiva und der Schuldlast ihrer Passiva, also der Gewinne oder ggf. der Verluste. Der Aktionär erhält so eine stabile Dividende, unabhängig von den Ergebnissen der Bank, die hauptsächlich von der Geldpolitik des Eurosystems und externen Faktoren wie der Banknotennachfrage oder der Entwicklung der Wechselkurse bestimmt werden.

So hat der Rückgang des im Geschäftsjahr 2006 erwirtschafteten Gewinns im Vergleich zu dem des Vorjahrs keinerlei Einfluss auf die Dividende, die im Verhältnis zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten steigt.