Das Expanded Asset Purchase Programme (Quantitative Easing)

Bei seiner Entscheidung am 22. Januar 2015 zur Einführung des „Expanded Asset Purchase Programme“ (EAPP) war der Vorstand der EZB einstimmig der Meinung, dass die Beschaffung im Rahmen dieses Programms ein geldpolitisches Instrument sei. Mit dem Beschaffungsprogramm wird danach gestrebt, das Risiko eines zu langen Zeitraums mit niedriger Inflation und dazugehöriger Stagnation abzuwenden, was völlig in Übereinstimmung mit dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Hauptziel der Preisstabilität ist.

Allgemein formuliert, funktioniert das Beschaffungsprogramm über die folgenden drei Kanäle. Zuerst hat es einen direkten Einfluss auf den Preis der gekauften Aktiva und sorgt, bei gleichen sonstigen Bedingungen, für eine Senkung der Zinsen auf Staatsanleihen. Ferner werden die Portfolios neu geordnet, weil die früheren Besitzer der Aktiva, die von der EZB gekauft wurden, andere Investitionsmöglichkeiten suchen. Dadurch steigen auch andere Aktivapreise und sinkt der Zinssatz auch für diese Aktiva, was zu einer allgemeineren Lockerung der Finanzierungsbedingungen führt. Ein wichtiger Faktor dabei ist, dass die Banken auch wieder zur Gewährung von Krediten angeregt werden. Drittens hat das Programm eine wichtige Signalfunktion und unterstützt die Inflationserwartungen.

Die Ankäufe werden in der Bilanz der Bank als Aktiva unter Posten 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen. Die Zinsen auf diese Wertpapiere fallen in den Rahmen der allgemeinen Ergebnisse der Bank (die Netto-Zinserträge), zu verteilen nach Artikel 32 des Organgesetzes.

Für die Bank können die Folgen des EAPP mittelfristig zu einer Zunahme der Risiken führen – vor allem bei steigenden Zinsen – und so die Ergebnisse unter Druck setzen. Deshalb wurde für das Geschäftsjahr 2014 entschieden, eine zusätzliche Gewinnreservierung vorzunehmen. Die Zuweisung von 50 % des Gewinns (statt 25 %) zur verfügbaren Reserve sorgt für ausgewogene Finanzpuffer der Bank entsprechend den bezifferten Risiken, ohne dabei das volatile Jahresergebnis zu berücksichtigen. Die Reservierungsentscheidung wird jährlich neu bewertet.