Darf eine Banknote oder eine Münze beschädigt, beschriftet oder bekritzelt werden ?

Artikel 178ter des Strafgesetzbuches verbietet die wissentliche und willentliche Verwendung von Banknoten oder Münzen als Träger für Werbemitteilungen oder andere Mitteilungen oder das Beschädigen, Beschmutzen, Überschreiben oder auf irgendeine Weise unbrauchbar Machen von Banknoten oder Münzen, wodurch deren Gebrauch als Zahlungsmittel erschwert wird. Dieses Verbot gilt für die Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sowie in Belgien als auch im Ausland sind. Der Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten und mit einer Geldbuße von 26 bis zu 1.000 EUR oder mit nur einer dieser Strafen bestraft.

Wenn Noten oder Münzen endgültig dem Umlauf entzogen werden, ist dies allerdings nicht strafbar. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man sie in Andenken, dekorative Werke oder Kunstwerke so verarbeitet, dass sie nicht mehr in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebracht werden können.