Beteiligung der Nationalbank am Wertpapierkaufprogramm des Eurosystems

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2010 besprochen.

Am 9. Mai 2010 beschloss der EZB-Rat mehrere Maßnahmen, um den starken Spannungen in bestimmten Marktsegmenten zu begegnen, die den Transmissionsmechanismus der Geldpolitik und damit die effiziente Durchführung einer auf mittelfristige Preisstabilität abzielende Geldpolitik beeinträchtigen.

Der EZB-Rat hat beschlossen:

  1. sowohl auf den öffentlichen als auch auf den privaten Anleihemarkt des Euro-Währungsgebiets zu intervenieren (Securities Markets Programme), um Liquidität und Tiefe der von Funktionsstörungen betroffenen Marktsegmente zu gewährleisten. Zur Neutra-lisierung der Auswirkungen dieser Interventionen werden Sondergeschäfte durchgeführt, um die durch das Securities Markets Programme zugeführte Liquidität wieder abzuschöpfen. Diese Transaktionen stellen sicher, dass die Ausrichtung der Geldpolitik unverändert bleibt.
  2. für die regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von drei Monaten einen Mengentender auszuschreiben (dessen Zuteilung am 26. Mai und am 30. Juni erfolgte).
  3. am 12. Mai 2010 ein längerfristiges Refinanzierungsgeschäft mit einer Laufzeit von sechs Monaten zu einem festen Zinssatz durchzuführen.
  4. in Abstimmung mit anderen Zentralbanken das temporäre Instrument der Devisenswaps (Swap-Linie) mit der US-Notenbank zu reaktivieren und wieder liquiditätszuführende Repo-Geschäfte in Dollar mit Laufzeiten von 7 und 84 Tagen durchzuführen.

Alle Zentralbanken des Eurosystems, also auch die BNB, nehmen an dem Wertpapier¬kauf-programm teil.

Der EZB-Rat legt den Umfang dieser Käufe fest, das heißt ihr Volumen und die Märkte, an denen sie getätigt werden. Die Risiken (ebenso wie die Einkünfte) aus diesen Käufen werden nach dem Verteilungsschlüssel des EZB-Grundkapitals zwischen den NZBen des Eurosystems aufgeteilt.

Die von der Nationalbank getätigten Käufe werden in der Bilanz unter der Rubrik 7.1 „Wert-papierbestand für geldpolitische Zwecke“ aufgeführt und gehören nicht zu den satzungsmäßigen Anlagegeschäften der Nationalbank.