Anlagestrategie für das satzungsmäßige Portfolio

Die Bank bewertet regelmäßig die Verwaltung des satzungsmäßigen Portfolios. Dabei werden verschiedene Aktiva-Klassen betrachtet und die folgenden Faktoren berücksichtigt: Rendite, Liquidität und Risiko, Volatilität der Erträge und Auswirkung auf die Dividende der Aktionäre.

Für den letztgenannten Aspekt gelten für die Bewertung zum Marktpreis die Rechnungslegungsvorschriften des Eurosystems. Nach diesen Vorschriften sind nicht-realisierte Minderwerte im Ergebnis zu berücksichtigen, während nicht-realisierte Mehrwerte nicht ausgeschüttet werden können, sondern in der Bilanz verbucht werden müssen. Angesichts dessen ist es wenig opportun – in der aktuellen Situation – das satzungsmäßige Portfolio in Aktien oder volatile Aktiva mit Wechselkursrisiko zu investieren. Festverzinsliche Wertpapiere in Euro werden hingegen zum auf Grundlage der versicherungsmathematischen Rendite abgeschriebenen Anschaffungspreis bewertet, was eine stabilere und vorab bekannte Rendite mit sich bringt.

Im Lichte der genannten Faktoren und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Anlagen in physischem Gold keine laufenden Erträge generieren, wurden Goldanlagen im satzungsmäßigen Portfolio bislang als nicht angezeigt erachtet.

Bei der Verwaltung des satzungsmäßigen Portfolios spielen letztlich auch die Eigenschaft der Bank als Zentralbank sowie deren in dieser Eigenschaft naturgemäß aufgebaute Expertise eine Rolle. Dies impliziert, dass sie den Festzinsmarkt kennt, jedoch nicht über umfassende Kenntnis spezifischer Märkte, z. B. des Immobilienmarkts, verfügt. Die Bank rechnet damit, dass ihre Aktionäre bewusst Aktien an einer Zentralbank erwerben; für Immobilienanlagen gibt es speziellere Möglichkeiten.