Änderung der Abschreibungsregel für Sachanlagen

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2009 besprochen.

Bis zum Geschäftsjahr 2008 einschließlich waren die Investitionen in Sachanlagen (mit Ausnahme von Grundstücken) einschließlich der Nebenkosten im Jahr des Erwerbs zu 100 % abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2009 sind die Investitionen in Sachanlagen (ebenfalls einschließlich der Nebenkosten) auf der Grundlage der steuerlich zulässigen voraussichtlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts abzuschreiben.

Mit dieser Änderung passt die Nationalbank ihre Rechnungslegungsvorschriften der derzeitigen Praxis sowohl der in Belgien an der Börse notierten Gesellschaften als auch seiner Partner des Eurosystems an. Als die Nationalbank ein neues Computerprogramm für die Verwaltung ihrer Sachanlagen einführte, war dies eine gute Gelegenheit, diese Änderung vorzunehmen.

Für die bereits abgeschriebenen Sachanlagen ist keine Neubewertung vorgesehen: Die neue Vorschrift gilt nur für künftige Fälle. Es sind jedoch eine Anzahl technischer Anpassungen vonnöten. Sie werden in den Kommentaren zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2009 dargestellt. Es wird sorgsam darauf geachtet, dass der bestehende Reservefonds nicht von diesen Anpassungen betroffen wird.