Aktie der belgischen Nationalbank

Diese Frage wurde auf der Hauptversammlung von 2006 besprochen.

Im Vorwort zum Jahresbericht 2005 äußert der Gouverneur den Wunsch, dass mit den 2005 und 2006 ergangenen Urteilen in den Rechtsstreiten zwischen der Bank und einigen ihrer Minderheitsaktionäre den unbegründeten Spekulationen über die Aktie der belgischen Nationalbank ein Ende gesetzt wird.

Einige Aktionäre möchten wissen, was genau mit „unbegründeten Spekulationen“ gemeint ist. Darüber hinaus werden Fragen zur korrekten Bewertung der Aktie der BNB, d. h. zum intrinsischen Wert, gestellt.

Der Ausdruck „unbegründete Spekulationen“ bezieht sich auf die dauerhaft verfolgte Strategie einiger Minderheitsaktionäre, die Profit aus einer hartnäckigen Fehleinschätzung der besonderen Stellung der Bank als Zentralbank ziehen wollen, insbesondere aus der Verbindung zwischen der Zentralbank und dem souveränen Staat. So entstehen falsche Erwartungen.

Tatsächlich unterstreicht die Position des Gouverneurs ein weiteres Mal, dass die Bank vor allem eine Zentralbank mit besonderem Auftrag ist. Als börsennotierte Gesellschaft bietet sie beispielsweise dem Familienvater als vorsichtigem Anleger die Möglichkeit, eine sichere Investition zu tätigen, die ihm eine der Entwicklung der Lebenshaltungskosten entsprechende Dividende garantiert.

Was die etwaige Bewertung der BNB-Aktie betrifft, kann die Bank nur wiederholen, dass sie von einer Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip) ausgeht. Versuche einer Bewertung der Bank in der Annahme einer Liquidation können nur zu unbegründeten Spekulationen beitragen.