Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist kein Organ der Nationalbank. Ihre Kompetenzen sind beschränkt.
Kompetenzen
- Anhörung des Geschäftberichts des vergangenen Jahres.
- Wahl der Regenten auf der Grundlage der vom Finanzminister und von den im Organisationsgesetz bestimmten Organisationen vorgelegten Empfehlungslisten.
- Ernennung der Unternehmensprüfer auf Vorschlag des Personalsrats.
- Änderung der Statuten, aber nur in den Fällen, in denen dies nicht von Rechts wegen dem Regentenrat vorbehalten ist.
Die meisten bei anderen Aktiengesellschaften von der Aktionärshauptversammlung ausgeübten Kompetenzen werden bei der Nationalbank vom Regentenrat wahrgenommen, der aus Vertretern des wirtschaftlichen und sozialen Lebens des Landes besteht.
Zusammenstellung
Die Hauptversammlung der Nationalbank besteht aus Aktionären, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Zulassung zur Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft erfüllt haben. Sie vertritt sämtliche Aktionäre.
Datum und Ort
Die ordentliche Hauptversammlung findet in Brüssel am dritten Montag im Mai – fällt dieser Tag auf einen Feiertag am ersten darauffolgenden Banktag – um 14 Uhr statt.
Die außerordentlichen Hauptversammlungen finden an dem Tag und dem Ort statt, die in der jeweiligen Einladung genannt sind.