- Gouverneur
- Vizegouverneur
- Direktor - Schatzmeister
- Direktor
- Direktor - Sekretär
- Direktorin
Direktorium
Das Direktorium ist für die Administration und Verwaltung der Nationalbank verantwortlich und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik.
Kompetenzen
Das Direktorium ernennt die Mitglieder des Personals, entlässt sie und legt ihr Gehalt fest.
Nach Anhörung des Regentenrats und unbeschadet der EZB-Vorschriften entscheidet es über die Anlage des Kapitals und der Rücklagen. Es entscheidet außerdem in allen Fällen, die nicht ausdrücklich per Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einem anderen Gremium vorbehalten sind. Es tritt immer zusammen, wenn es die Umstände erfordern, jedoch mindestens einmal pro Woche.
Zusammensetzung
Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur und maximal fünf Direktoren. Es hat gleich viele französisch sprechende wie niederländisch sprechende Mitglieder. Die Direktoren werden vom König auf Vorschlag des Regentenrats für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt, Wiederwahl ist möglich. Der König verleiht einem der Direktoren den Titel Vize-Gouverneur.