Betriebsrat

Gemäß dem Gesetz vom 20. September 1948 über die Organisation der Wirtschaft verfügt die Bank über einen Betriebsrat. Dabei handelt es sich um ein paritätisches Beratungsgremium, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter angehören, die alle vier Jahre gewählt werden.

Hauptaufgabe des Betriebsrates ist es, Stellungnahmen abzugeben und Anregungen oder Einwände zu allen Maßnahmen zu äußern, die zu einer Änderung der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbedingungen und des Unternehmensertrags führen können.

Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erhält er vom Vorstand Informationen zu wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten.