Europäische Union
Die Nationalbank nimmt aktiv an den Arbeiten einiger von Institutionen der Europäischen Union eingerichteter Ausschüsse und Arbeitsgruppen teil, wie z. B. dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuss. Sie wirkt darüber hinaus bei der Erstellung der europäischen Bankengesetzgebung und ganz allgemein bei der Vorbereitung und Verhandlung der europäischen Richtlinien im Finanzbereich mit.
Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)
Im Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) findet der Dialog zwischen Mitgliedstaaten, Kommission und Europäischer Zentralbank statt. Er beobachtet die Wirtschafts- und Finanzlage der EU-Staaten und der Gemeinschaft und erstattet dem Rat und der Kommission regelmäßig darüber Bericht (Finanzbeziehungen zu Drittländern und internationalen Institutionen usw.). Er wirkt an der Vorbereitung der Arbeiten des Rats (multilaterale Aufsicht, Leitlinien der Wirtschaftspolitik, übermäßige Haushaltsdefizite usw.) mit und hat eine beratende Funktion beim Wechselkursmechanismus WKM2 .
Ausschuss 133 Dienstleistungen
Der Ausschuss 133 Dienstleistungen unterstützt die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zur Liberalisierung des Handels und des Dienstleistungssektors. Diese Verhandlungen können bilateral (Assoziierungsvereinbarungen oder Freihandelsvereinbarungen) oder multilateral (WTO) sein. Dem Ausschuss gehören die Vertreter der Mitgliedstaaten (Außenwirtschaft, Außenhandel) an, wobei Fachleute aus den Zentralbanken hinzugezogen werden können, wenn es bei der Diskussion um Finanzdienstleistungen geht.