Beschlussfassung in der Geldpolitik

Die Geldpolitik des Eurosystems basiert auf zwei Grundsätzen: Entscheidungen werden zentral vom EZB-Rat getroffen und dezentral von den nationalen Zentralbanken umgesetzt.

Die EZB verfügt über drei Beschlussorgane:

1. Der EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er umfasst die sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 20 Euroländer.

Der EZB-Rat tritt im Allgemeinen zweimal pro Monat.

Der EZB-Rat bewertet die wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben. Damit die Trennung der geldpolitischen und übrigen Aufgaben von den Aufsichtspflichten der EZB sichergestellt ist, finden jeweils gesonderte Sitzungen des EZB-Rates statt.

Die geldpolitischen Beschlüsse werden ausführlich im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert. Die Leitung der Pressekonferenz hat die Präsidentin inne. Sie wird hierbei vom Vizepräsidenten unterstützt.

Darüber hinaus veröffentlicht die EZB vor einer EZB-Ratssitzung zur Geldpolitik eine Zusammenfassung der vorangegangenen geldpolitischen Sitzung.

Mit dem Beitritt Litauens zum Euro-Währungsgebiet am 1. Januar 2015 wurde für die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Zentralbanken im EZB-Rat ein Rotationssystem eingeführt.

Unter den nachfolgenden Links finden sich weitere Informationen zur Funktionsweise des Systems und zu den Gründen, aus denen es eingeführt wurde:

Weitere Links für diesen Abschnitt:

2. Das Direktorium der EZB

Das Direktorium der EZB umfasst die Präsidentin der EZB, den Vizepräsidenten sowie vier weitere Mitglieder. Alle Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt.

Das Direktorium ist für die Führung der laufenden Geschäfte der EZB und die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates verantwortlich. Es ist außerdem für die Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats zuständig, wobei es hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraums die notwendigen Weisungen erteilt.

3. Der erweiterte Rat 

Der erweiterte Rat umfasst die Präsidentin und den Vizepräsidenten der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 27 EU-Mitgliedstaaten. In der Regel tritt er viermal pro Jahr zusammen und soll aufgelöst werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben. Er befasst sich mit Themen, die sowohl die Währungsunion als auch die anderen EU-Mitgliedstaaten betreffen.