Institutioneller Rahmen der Geldpolitik

1992 schlossen die Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft den Vertrag von Maastricht, dessen offizielles Ziel die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war und der die hierfür erforderlichen Konvergenzkriterien festlegte. Die Geldpolitik der WWU wird durch das Eurosystem gesteuert, dem die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten angehören, deren offizielles Zahlungsmittel der Euro ist.

Die Währungsunion ist das Ergebnis einer langen Vorbereitungsarbeit, die ihren Niederschlag im Delors-Bericht (1989) findet. Die Währungsunion ist ein Produkt des Maastricht-Vertrags (1992). Aufgrund dieses Vertrags wurden die Zentralbanken der damals 5 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die neu gegründete Europäische Zentralbank (EZB) am 1. Januar 1999 Mitglieder einer supranationalen Institution, dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB).

Die Währungsunion startete ohne Griechenland, das ihr am 1. Januar 2001 beitrat, und ohne Groß­britannien, Dänemark und Schweden. So lange, wie nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Währungsunion teilnehmen, wird zwischen dem Eurosystem und dem ESZB unterschieden.

  • Eurosystem: EZB + Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets
  • ESZB: EZB + Zentralbanken der 27 EU-Länder