Die Finanzstabilität gewährleisten und das Finanzsystem überwachen

Neben der Währungsstabilität gehört die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Finanzsystems zu den vorrangigen Zielen jeder modernen Zentralbank.

Für die Instabilität des Finanzsystems gibt es zahlreiche Ursachen. Sie können von internen Ungleichgewichten des Finanzsystems herrühren, insbesondere bei einer allzu hohen Risikobereitschaft der Finanzinstitute oder der Wirtschaftssubjekte. Sie können aber auch extern entstehen und beispielsweise von der Realwirtschaft ausgehen. Die Instabilität kann zudem durch eine unangemessene makroökonomische und makroprudenzielle Politik noch verstärkt werden.

Die Weltfinanzkrise 2007-2008 hat gezeigt, dass die aufsichtsrechtliche Kontrolle in der vor der Krise existierenden Form sowohl international, als auch in Belgien von Grund auf reformbedürftig war und dass es insbesondere an einer soliden makroprudenziellen Kontrolle mangelte. Ziel der Finanzaufsicht in Belgien ist es seit 2011, die makroprudenzielle ebenso wie die mikroprudenzielle Dimension zu stärken und die Kontrollpraxis auf europäischer Ebene zusammen zu führen. Die Bank übt ihre Aufgaben im Rahmen der Finanzaufsicht mit mehreren Schwerpunkten aus.

In Bezug auf die makroprudenzielle Politik besagt das Gesetz vom 25. April 2014, dass die Bank:

  • insbesondere für die Erkennung, die Bewertung und die Beobachtung der verschiedenen Faktoren und Entwicklungen Sorge trägt, die die Stabilität des Finanzsystems beeinträchtigen können,
  • mittels Empfehlungen die Maßnahmen festlegt, die von den betroffenen Behörden umgesetzt werden müssen, um die Stabilität des Finanzsystems in seiner Gesamtheit zu erhalten, beispielsweise durch eine Stärkung der Robustheit des Finanzsystems, den Schutz vor Systemrisiken und die Begrenzung der Folgen eventueller Störungen, und
  • zu diesem Zweck die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen ergreift.

In mikroprudenzieller Hinsicht basiert das seit dem 1. April 2011 eingerichtete Kontrollsystem auf zwei Schwerpunkten (Twin peaks):

  • sämtliche Kontrollen von Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten werden auf die Nationalbank übertragen;
  • für die Kontrolle der Finanzmärkte und den Schutz der Verbraucher ist die belgische Finanzmarktaufsicht (FSMA) zuständig.

Somit ist die Nationalbank für die Überwachung einzelner Bankinstitute verantwortlich, was als mikroprudenzielle Aufsicht bezeichnet wird, ebenso wie für die makroprudenzielle Aufsicht, die sich auf das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems in seiner Gesamtheit bezieht. Die Aufsicht über die Kreditinstitute wurde im Übrigen verstärkt, um insbesondere der Errichtung einer Bankenunion in der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Diese basiert auf drei Schwerpunkten: ein einheitlicher Kontrollmechanismus, ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus und ein gemeinsames Einlagensicherungssystem.

Die Bank überwacht ferner die Zahlungs- und Liefersysteme für Wertpapiere. In diesem Rahmen trägt sie für das reibungslose Funktionieren dieser Systeme Sorge und vergewissert sich ihrer Effizienz und ihrer Solidität.

Die Bank wurde im Einklang mit dem Gesetz vom 1. Juli 2011 in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen zur Aufsichtsbehörde und Kontrollstelle für den Finanzsektor ernannt.

Der Koordinationsauftrag für den Umgang mit Finanzkrisen wurde ebenfalls der Bank übertragen. Für Kreditinstitute wird dieser Auftrag im europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen erfüllt. Der Abwicklungsausschuss befasst sich mit den im Bankengesetz enthaltenen Abwicklungsaufträgen der Kreditinstitute.

Der Sanktionsausschuss entscheidet über die Verhängung der in den für die kontrollierten Institute geltenden Gesetzen vorgesehenen Bußgeldern und Zwangsmaßnahmen durch die Bank.

Ferner ist die Bank dafür zuständig, den Austausch von Informationen und Analysen in Bezug auf Risiken für die Finanzstabilität zu erleichtern und die in diesem Bereich gewünschten Synergien zu schaffen.