Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ist ein neues System der Bankenaufsicht in Europa. Es setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder zusammen.

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus in drei Minuten

Die neue Bankenaufsicht soll:

  • die Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems gewährleisten
  • die Finanzintegration und -stabilität stärken
  • eine einheitliche Aufsicht sicherstellen

Der SSM ist neben dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) eine der beiden Säulen der EU-Bankenunion.

Warum brauchen wir den SSM?

Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, mit welcher Geschwindigkeit und Wucht sich Probleme im Finanzsektor ausbreiten können, vor allem in einer Währungsunion. Sie hat auch deutlich gemacht, in welchem Maße diese Schwierigkeiten die Menschen im gesamten Euroraum unmittelbar betreffen.

Als unabhängiges Organ der EU nimmt die EZB die Bankenaufsicht aus europäischer Perspektive wahr, indem sie:

  • einen gemeinsamen Ansatz für die laufende Aufsicht entwickelt
  • vereinheitlichte Aufsichts- und Korrekturmaßnahmen ergreift
  • die konsequente Anwendung der Verordnungen und Aufsichtspolitik sicherstellt

Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in den europäischen Bankensektor wiederherzustellen.

Worin besteht die Bankenaufsicht?

Die EZB ist gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden dafür verantwortlich, dass der SSM wirksam und einheitlich funktioniert.

Sie ist berechtigt:

  • aufsichtliche Überprüfungen, Prüfungen vor Ort und Untersuchungen durchzuführen
  • Bankzulassungen zu erteilen bzw. zu entziehen
  • den Erwerb bzw. die Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen durch Banken zu beurteilen
  • die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften der EU sicherzustellen
  • höhere Eigenkapitalanforderungen (Eigenkapitalpuffer) festzusetzen, um etwaigen finanziellen Risiken zu begegnen

Aufsichtszyklus

 

Wer fällt unter die Aufsicht?

Direkt beaufsichtigte Banken

Die EZB ist für die direkte Aufsicht über 116 bedeutende Banken in den teilnehmenden Ländern zuständig. Auf diese Banken entfallen fast 82 % der Bankaktiva im Euroraum.

 

Die Entscheidung, ob eine Bank als bedeutend gilt, wird auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien getroffen.

 

Kriterien für die Einstufung als bedeutend

Die fortlaufende Aufsicht über bedeutende Banken wird von gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ausgeübt. Für jede bedeutende Bank gibt es ein eigenes JST, das sich aus Mitarbeitern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt.

Gemeinsame Aufsichtsteams

Indirekt beaufsichtigte Banken

Banken, die nicht als bedeutend eingestuft werden, werden als „weniger bedeutende“ Institute bezeichnet. Sie werden weiterhin von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt, in enger Zusammenarbeit mit der EZB.

Die EZB kann jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über eine dieser Banken zu übernehmen, um die Anwendung einheitlich hoher Aufsichtsstandards zu gewährleisten.

Welche Länder nehmen am SSM teil?

Die Länder des Eurogebiets nehmen automatisch am SSM teil.

Anderen EU-Ländern, die den Euro noch nicht eingeführt haben, steht die Teilnahme offen. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen hierzu eine „enge Zusammenarbeit“ mit der EZB eingehen.

Beschluss der EZB zur Regelung der Verfahren für die enge Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Ländern

Im Fall von EU-Ländern, die nicht am SSM teilnehmen, werden sich die EZB und die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden in einem Memorandum of Understanding über die Art der Zusammenarbeit in Aufsichtsfragen abstimmen.

Welche Konsequenzen hat der SSM für die Bank?

Der SSM überträgt weitgehende Aufsichtskompetenzen auf die Europäische Zentralbank (EZB). Weiterführende Informationen finden Sie unter Bericht 2014 - Aufsichtsrechtliche Regulierung und Kontrolle (Englisch).