Definition

  • Europäische Währungsschlange

    Am 24. April 1972 beschlossen Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande, dass die Wechselkurse ihrer Währungen nicht um mehr als 2,25 % voneinander abweichen dürfen. Dieses System ist unter dem Namen „Währungsschlange“ bekannt.