Definition

  • Wechselkursmechanismus II (WKM II)

    Wechselkursvereinbarung, die den Rahmen für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Euroraums und den nicht zu Beginn der dritten Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) diesem Gebiet zugehörigen EU-Mitgliedstaaten bildet.