Regentenrat

Der Regentenrat erörtert allgemeine Fragen der Nationalbank und der Wirtschaftslage.

Kompetenzen

Der Regentenrat berät über allgemeine Fragen in Bezug auf die Nationalbank, die Geldpolitik und die Wirtschaftslage des Landes und der Europäischen Union, die Aufsicht über jeden einzelnen von der Nationalbank beaufsichtigten Sektor, die Entwicklung des belgischen, europäischen und internationalen Aufsichtswesens sowie ganz allgemein über jede Entwicklung, die das der Aufsicht der Nationalbank unterstehende Finanzsystem betrifft, wobei er nicht befugt ist, in den Geschäftsablauf einzugreifen oder von Einzelfällen Kenntnis zu Erlangen.

Er genehmigt den Ausgabenhaushalt der Nationalbank und den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht über die Tätigkeiten der Nationalbank. Er legt die Buchungsregeln für alle Aspekte des Jahresabschlusses fest, die sich nicht aus den Bestimmungen des Organisationsgesetzes der Nationalbank ergeben und nicht für die Erstellung der konsolidierten Bilanz des ESZBs verbindlich sind. 

Er ändert die Statuten der Nationalbank, um sie mit dem Organisationsgesetz und den internationalen Verpflichtungen Belgiens in Einklang zu bringen.

Auf Vorschlag des Direktoriums erlässt er die Geschäftsordnung, die die grundlegenden Vorschriften über die Funktionsweise der Organe und den Aufbau der Hauptabteilungen, Abteilungen und Zweigstellen sowie den von den Mitgliedern des Direktoriums und des Personals einzuhaltenden Ehrenkodex enthält.

Der Regentenrat legt die Gehälter und Ruhegehälter der Direktoriumsmitglieder fest.

Zusammensetzung

Der Regentenrat besteht aus dem Gouverneur, den Direktoren und 14 Regenten. Es sind ebenso viele französisch sprechende wie niederländisch sprechende Regenten vertreten. Der Vertreter des Finanzministers nimmt von Rechts wegen beratend an den Sitzungen des Regentenrats teil.

Mindestens ein Drittel der Mitglieder des Regentenrats muss einem anderen Geschlecht angehören als die übrigen Mitglieder. Der Vorsitzende des Regentenrats muss einer anderen Sprachrolle als der Gouverneur sein und einem anderen Geschlecht angehören als dieser.

Die Regenten werden von der Hauptversammlung für 3 Jahre gewählt, wobei Wiederwahl möglich ist:

  • 2 Regenten werden auf Vorschlag der am stärksten vertretenen Arbeiterorganisationen ausgewählt,
  • 3 Regenten werden auf Vorschlag der am stärksten vertretenen Organisationen aus Industrie und Handel, der Landwirtschaft und des Mittelstands ausgewählt,
  • 9 Regenten werden auf Vorschlag des Finanzministers ausgewählt.

Die Regenten dürfen nicht Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane eines von der Zentralbank beaufsichtigten Instituts sein und dort auch keine Führungsposition bekleiden.

Beratende Ausschüsse

Prüfungsausschuss

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess (Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Buchhaltungsregeln) und den Haushalt, wird der Regentenrat vom Prüfungsausschuss unterstützt.

Die weiteren Verfahrensregeln bezüglich des Prüfungsausschusses sind in der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses festgelegt.

Zusammensetzung:

  • Griet Smaers, Vorsitzende
  • Marc Bourgeois 
  • Helga Coppen
  • Filip Van de Velde, mit beratender Stimme

Vergütungs- und Ernennungsausschuss

Bei der Durchführung seiner Aufgaben auf den Gebieten der Vergütung und Ernennung wird der Regentenrat vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss unterstützt.

Die Geschäftsordnung des Vergütungs- und Ernennungsausschusses regelt die Arbeitsweise dieses Ausschusses.

Zusammensetzung:

  • Claire Tillekaerts, Vorsitzende
  • Pieter Timmermans
  • Géraldine Van der Stichele
  • Filip Van de Velde, mit beratender Stimme
  • Pierre Wunsch, mit beratender Stimme

Regenten