Sozialbilanz

Die Sozialbilanz wurde durch das Gesetz vom 22. Dezember 1995 eingeführt, das Maßnahmen zur Umsetzung des mehrjährigen Beschäftigungsplans enthält.

Die standardisierten Jahresabschlussmodelle für belgische Gesellschaften enthalten einen Abschnitt mit dem Titel "Sozialbilanz". Dieser Abschnitt muss von jedem belgischen Unternehmen, das Personal beschäftigt, ausgefüllt werden.

Die standardisierten Jahresabschlussmodelle für Vereinigungen und Stiftungen enthalten einen Abschnitt mit der Überschrift "Sozialbilanz". Dieser Abschnitt muss von allen Vereinigungen und Stiftungen ausgefüllt werden, die mindestens 20 Personen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigen.