Größenkriterien für Vereinigungen und Stiftungen
Auf der Grundlage von Größenkriterien können Vereinigungen und Stiftungen (V&S) in große, kleine und micro- Vereinigungen und Stiftungen unterteilt werden. Die Größe bestimmt, welches Modell des Jahresabschlusses verwendet werden sollte.
Eine Vereinigung oder Stiftung ist 'groß', wenn sie am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres mehr als eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt | 50 FTE |
Jahresumsatz (ohne Mehrwertsteuer) | 9.000.000 euro |
Bilanzsumme | 4.500.000 euro |
Große V&S müssen das vollständige Modell für Vereinigungen und Stiftungen verwenden.
Eine Vereinigung oder Stiftung ist klein, wenn sie am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres höchstens eines der oben genannten Kriterien überschreitet.
Quelle: Belgisches Gesellschaftsgesetz, Art. 1:28 und Art. 1:30
Kleine V&S können das verkürzte Modell für gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen verwenden.
Eine Mikrovereinigung oder -stiftung ist eine kleine V&S, die am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres höchstens eines der folgenden Kriterien überschreitet:
Jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten | 10 FTE |
Jahresumsatz (ohne Mehrwertsteuer) | 700.000 euro |
Bilanzsumme | 350.000 euro |
Quelle: Belgisches Gesellschaftsgesetz, Art. 1:29 und art. 1:31
Micro V&S kann das Micro-Modell für gemeinnützige Organisationen und Stiftungen nutzen.
Die kleinen V&S, die sich für eine vereinfachte Buchführung entscheiden, können ein vereinfachtes Modell des Jahresabschlusses verwenden. In diesem Fall müssen sie ihre Jahresabschlüsse bei der Gerichtskanzlei des Unternehmensgerichts hinterlegen.