Nutzungsbedingungen

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Bereitgestellte Daten

In den Anwendungen CONSULT und FILING finden Sie die Referenzen der Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse, die seit 1992 bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt wurden. Die Anwendung CONSULT zeigt außerdem den Inhalt der hinterlegten Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse während der letzten 10 Jahren.

Die Identifikationsdaten der Rechtspersonen, wie Name, Anschrift, Rechtsform und Rechtsstellung, werden von der Nationalbank als zusätzliche Information bereitgestellt und stammen aus der vom FÖD Wirtschaft verwalteten Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD). Die Nationalbank übernimmt die als authentisch eingestuften Daten lediglich und empfehlt Ihnen jedoch diese Daten im Allgemeinen und die Rechtsstellung im Besonderen von einer anderen Quelle bestätigen zu lassen bevor Sie eine darauf gegründete Entscheidung treffen.

Sie können übrigens die in der ZUD aufgenommenen Daten direkt einsehen und mit der 'Public Search'-Funktion auf der Website der ZUD überprüfen. Sollten falsche Daten in der ZUD gespeichert sein, ist es grundsätzlich Aufgabe der betroffenen Rechtsperson, die ZUD darüber zu informieren, sofern allen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Angabe der Identifikationsdaten nachgekommen wurde. Die Vorgehensweise wird auf der vorhergenannte  Website der ZUD erläutert.

Die betreffenden Rechtspersonen sind für den Inhalt der Dokumente, die sie bei der Nationalbank hinterlegt haben, selbst verantwortlich, denn diese werden von der Nationalbank unverändert bereitgestellt. Die Nationalbank fügt lediglich bestimmte Daten in dem dafür vorbehaltenen Feld oben auf der ersten Seite eines jeden Dokuments ein und wandelt als strukturierte Datenbestände hinterlegte Jahresabschlüsse in PDF-Dateien um.

Wenn ein Jahresabschluss auf elektronischem Weg in Form einer strukturierten Datei hinterlegt wird, werden diejenigen Abschnitte der Vorlage, die gegenstandslos sind, nicht in die von der Nationalbank gelieferte Kopie aufgenommen. Außerdem rundet die Nationalbank Summen, die nach geltender Regelung in Euro mit zwei Dezimalen angegeben wurden, auf Eurobeträge ohne Dezimalstellen ab.

Wenn eine Rechtsperson feststellt, dass das, was sie hinterlegt hat, nicht mit dem übereinstimmt, was hätte hinterlegt werden sollen, kann sie eine 'berichtigte Hinterlegung' vornehmen, die dann auch als solche von der Nationalbank bereitgestellt wird. Die berichtigte Hinterlegung wird der Liste von hinterlegten Jahresabschlüssen zugefügt; die ursprüngliche Hinterlegung wird, mit anderen Worten, behalten.

Auf der Website des FÖD Justiz finden Sie ein Verzeichnis über alle in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes seit 1983 veröffentlichten Unternehmensunterlagen. Dokumente jüngeren Datums sind außerdem online einsehbar.

Verfügbarkeit der Anwendung CONSULT

Der Abruf der Bilddateien von Jahresabschlüssen ist generell von Montag bis Freitag zwischen 8.30 h und 17 h sichergestellt, mit Ausnahme von Urlaubs- und Feiertagen. Auch außerhalb dieser Zeiträume ist eine Einsichtnahme wahrscheinlich möglich, allerdings kann der Zugang zur Anwendung 'Jahresabschlüsse online konsultieren' dann nicht garantiert werden.

Um allen Nutzern der Anwendung einen optimalen Zugang zu bieten, hat die Nationalbank eine EDV-Infrastruktur aufgebaut, die den laufenden Informationsbedarf der Nutzer deckt. Die Anwendung ist jedoch nicht für ein systematisches oder gar massenhaftes Einsehen oder Herunterladen von Dateien konzipiert. Die Belgische Nationalbank behält sich das Recht vor den Zugang zur Internetanwendung ohne vorhergehende Meldung zu blockieren für jeden Gebraucher der die richtige Wirkung der Anwendung gefährdet.