Belgische Gesellschaften

Die meisten Gesellschaften, bei denen die Haftung der Aktionäre oder Gesellschafter bis auf ihren Anteil beschränkt ist, sowie einige andere Gesellschaften müssen jährlich ihren Jahresabschluss und/oder ihren konsolidierten Abschluss bei der Bilanzzentrale der Nationalbank hinterlegen.

Nach der Rechtsform

Müssen einen Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale hinterlegen:

  • Gesellschaften die in einer der folgenden Rechtsformen gegründet worden sind, mit sozialer Zielsetzung oder auch nicht:
    • eine Aktiengesellschaft (AG)
    • eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
    • eine Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH)
    • eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen.mbH)
  • die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV), die in Belgien eingetragen sind wenn sie eine oder mehrere juristische Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter haben
  • die Europäische Gesellschaft (SE) nach belgischem Recht
  • die Gesellschaften, die in einer der folgenden Rechtsformen gegründet worden sind mit oder ohne soziale Zielsetzung:
    • eine einfache Kommanditgesellschaft (EKG)
    • eine Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen.mubH)
    • eine wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (WIV)

    wenn sie unter ihren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern eine oder mehrere juristische Personen zählen und sie zugleich als groß betrachtet werden

Alle hieroben genannten Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss hinterlegen, ungeachtet ob sie eine Handelsgesellschaft sind oder eine Zivilgesellschaft mit der Form einer Handelsgesellschaft.

  • die öffentlichen Einrichtungen, die nicht in der Rechtsform einer Handelsgesellschaft gegründet worden sind, aber die einem satzungsmäßigen Auftrag von einer kommerziellen, finanziellen oder industriellen Art nachkommen; diese Gruppe von Einrichtungen umfaßt ebenfalls autonome Gemeindewerke und interkommunale Einrichtungen.
  • die Versicherungsgesellschaften, die gemäß der Gesetzgebung über die Versicherungsgesellschaften vom König zugelassen sind; diese Gruppe von Gesellschaften umfaßt ebenfalls die privaten Versicherungsunternehmen, die in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer gemeinschaftlichen Versicherungskasse gegründet worden sind (außer Branche 'Arbeitsunfälle')
  • Bestimmte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen mit einer veränderlichen Anzahl Rechte an der Beteiligung (Investmentfonds).
    Für die gemeinschaftlichen Investmentfods, die keine Rechtspersönlichkeit genießen, muß der Jahresabschluss als Anlage zu dem Jahresabschluss der Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden.
  • Belgische öffentlich-rechtliche Rechtspersonen, die die Rechtsform einer Handelsgesellschaft angenommen haben, trotz aller hierzu gegensätzlichen satzungsmäßigen Bedingungen

 

Müssen keinen Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale hinterlegen:

  • die natürlichen Personen, die Kaufleute sind
  • die kleinen und großen Gesellschaften, deren Gesellschafter unbeschränkt haften: Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung
  • die großen Gesellschaften, deren Gesellschafter unbeschränkt haften, falls kein einziger Gesellschafter eine juristische Person ist
  • die landwirtschaftlichen Gesellschaften
  • die Krankenhäuser, insofern sie die Rechtsform einer Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung nicht angenommen haben
  • die Berufsverbände, Schulen und Hochschulen.

In bestimmten Fällen jedoch müssen diese Unternehmen der Bilanzzentrale eine Sozialbilanz mitteilen.

Nach der Rechtslage

Gesellschaften, die fusioniert, geschluckt oder aufgespalten wurden

Die Verwalter einer Gesellschaft, das fusioniert, geschluckt oder aufgespalten wurde, müssen einen Jahresabschluss für den Zeitraum zwischen dem Schlussdatum des letzten Rechnungsjahres, für das der Jahresabschluss genehmigt wurde, und dem Datum, ab welchem erachtet wird, dass die Geschäfte der zu fusionierenden, zu schluckenden oder aufzuspaltenden Gesellschaft auf Rechnung der begünstigten Gesellschaft erfolgen, aufstellen. Der Jahresabschluss muss darüber hinaus den Aktionären oder Gesellschaftern jeder begünstigten Gesellschaft zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss ist binnen dreißig Tagen nach seiner Genehmigung durch die Generalversammlung bei der Nationalbank zu hinterlegen.

 

In Liquidation befindliche Gesellschaften

Von der Phase, in der sich ein Gesellschaft im Liquidationsbefahren befindet, hängt ab, ob dieses Gesellschaft einen Jahresabschluss bei der Nationalbank hinterlegen muss oder nicht:

  1. Zum Zeitpunkt der Liquidation - damit ist das Datum der authentischen Urkunde der Auflösung der Gesellschaft gemeint - muss im Prinzip kein Jahresabschluss erstellt oder veröffentlicht werden; die Kommission für Buchführungsnormen empfiehlt dies allerdings, um klar zwischen der Haftung der Verwaltungsratsmitglieder und derjenigen der Liquidatoren machen zu können.
  2. Die Liquidatoren müssen während der Liquidation jährlich einen Jahresabschluss aufstellen und diesen Jahresabschluss auch der Generalversammlung unter Angabe der Gründe vorlegen, warum die Liquidation nicht abgeschlossen werden konnte; dieser Jahresabschluss muss dann, zusammen mit dem Inventar binnen 30 Tagen nach dem Datum der Generalversammlung und spätestens 7 Monate nach dem Enddatum des Geschäftsjahres bei der Nationalbank hinterlegt werden; ist die Liquidation im Jahr der Auflösung bereits endgültig abgeschlossen, muss der Jahresabschluss jedoch nicht mehr bei der Nationalbank veröffentlicht werden. (Quelle: art 2:99, Unternehmens- und Vereinskodex (UVK))
  3. Bei Abschluss der Liquidation muss der Jahresabschluss nicht mehr veröffentlicht werden, es sei denn, das Datum des Abschlusses der Liquidation würde mit dem normalen Abschlussdatum des Geschäftsjahres zusammenfallen.  Die Jahresabschlüsse für das letzte unvollständige Geschäftsjahr müssen daher nicht mehr hinterlegt werden. (Quelle: art 2:102, UVK)

Bei der Hinterlegung muss auf der ersten Seite des Jahresabschlusses die Nennung des Unternehmens immer mit den Worten 'In Liquidation' ergänzt werden.