Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Hinterlegung der Jahresabschlüsse, der konsolidierten Jahresabschlüsse und der Sozialbilanz bei der Bilanzzentrale ist hauptsächlich in den folgenden europäischen und belgischen Gesetzen geregelt.

 

Für die übrige Gesetze und Königlichen Erlasse verweisen wir Sie auf die niederländische oder französische Version.