Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Hinterlegung der Jahresabschlüsse, der konsolidierten Jahresabschlüsse und der Sozialbilanz bei der Bilanzzentrale ist hauptsächlich in den folgenden europäischen und belgischen Gesetzen geregelt.
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Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Quelle: EUR-lex)
- Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Quelle: EUR-Lex)
- Gesetz vom 7. Mai 1999 zur Einführung des Gesellschaftsgesetzbuches
- Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausführung des Gesellschaftsgesetzbuches
- Königlicher Erlass vom 19. Dezember 2003 (niederländisch - französische) über die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen
Für die übrige Gesetze und Königlichen Erlasse verweisen wir Sie auf die niederländische oder französische Version.