Berichtigung eines vorher hinterlegten Jahresabschlusses oder konsolidierten Jahresabschlusses

Eine juristische Person kann auf eigene Initiative hin oder infolge einer Frage der Belgischen Nationalbank, eine Berichtigung eines vorher hinterlegten Jarhresabschlusses oder konsolidierten Jahresabschlusses hinterlegen. Die Berichtigung ersätzt jedoch nicht den vorher hinterlegten Jahresabschluss, d.h. die initielle Hinterlegung bleibt verfügbar für Konsultierung, auch nachdem die Berichtigung hinterlegt wurde.

Der Jahresabschluss wird veröffentlicht, aber:

  • ein oder mehrere Dokumente (Verwaltungsbericht, Bericht des Kommissars, Sozialbilanz) wurden nicht hinzugefügt,
  • die Nationalbank stellt wesentliche Anomalien im Jahresabschluss fest,
  • einige Zahlen werden falsch angegeben,
  • das Datum des Beginns oder des Endes des Geschäftsjahres ist nicht korrekt*,
  • die Unternehmensnummer ist nicht korrekt*,
  • der Jahresabschluss wurde in einer falschen offiziellen Belgischen Landessprache hinterlegt* (gilt nicht für Englisch),
  • der Jahresabschluss in der falschen Währung hinterlegt wurde*.

* Eine berichtigte Hinterlegung ist in diesen Fällen nur mit den gleichen Zahlen zulässig (keine inhaltliche Änderung, nur Korrektur der falschen Identifikationsdaten), andernfalls ist eine neue initielle Hinterlegung vorzunehmen.

In diesen Fällen sieht das Gesetz eine berichtigte Hinterlegung vor.

Wie hinterlegt man einen berichtigten Jahresabschluss?

Normalerweise hinterlegen Sie einen berichtigten Jahresabschluss über Filing.

  • Wie eine XBRL-Datei

In der Software zur Erstellung des Jahresabschlusses geben Sie an, dass es sich bei der neuen Datei um eine Berichtigung handelt.

In der Hinterlegungsanmeldung müssen Sie zu diesem Zweck bei der Formatierung der IDENTIFIKATIONSANGABEN :

  • die Frage "Handelt es sich um eine Berichtigung eines Jahresabschlusses, der schon durch die BNB akzeptiert worden ist?" mit "Ja" ankreuzen;
  • die Kennummer des Unternehmens, dessen Bilanz korrigiert werden musste, angeben;
  • das Abschlussdatum der zu korrigierenden Bilanz eintragen;
  • das Schema der zu korrigierenden Bilanz angeben;
  • wählen Sie den Sprachcode korrigierenden Bilanz.
  • Als PDF-Datei

Sie geben auf der ersten Seite "Berichtigung" an.

Wichtige Hinweise:

  1. Die Korrektur der Unternehmensnummer, des Enddatums des Geschäftsjahres, der Sprache und der Währung kann in PDF und ab dem 4.4.2022 auch in XBRL vorgenommen werden. Für solche Änderungen senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].
  2. Der berichtigte Jahresabschluss ersetzt nicht den bereits hinterlegten Jahresabschluss.